Die UdSSR führte nach der Währungsreform
in den westlichen Besatzungszonen am 20. Juni 1948 am 24. Juni 1948
eine eigene Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone durch.
Der Umtauschkurs war 1 Reichsmark = 1
Deutsche Mark
(bei Sparguthaben bis 100 Reichsmark -
1 RM = 1 DM
bei Sparguthaben bis 1000 Reichsmark -
5 RM = 1 DM
bei Sparguthaben ab 1000 Reichsmark -
10 RM = 1 DM
bei Sparguthaben ab 5000 Reichsmark -
Nachweis der Herkunft).
Jeder Bürger konnte gegen Vorlage
von seiner Kennkarte 70 Reichsmark in bar tauschen. Er erhielt dafür
70 DM.
Es wurden Rentenbankscheine und Reichsbanknoten
mit Nennwerten von 1 - 2 - 5 - 10 - 20 - 50 und 100 Reichs-, bzw. Rentenmark
mit aufgeklebten (briefmarkenähnlichen) Kupons ausgegeben.
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Im Volksmund wurden diese Scheine auch Tapetenmark genannt. Sie waren nur ein Povisorium und auch nur bis 26. Juli 1948 gültig. Sie wurden von den Banknoten der Deutschen Notenbank 1948 abgelöst.